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Lesen Teil 1 (v3 2024)

1. Yuan Javier möchte im Internet einen Job finden. 
2. Paul will sich in der Gastronomie selbstständig machen. 
3. Avio ist unsicher, ob er seinen kranken Sohn mit ins Büro nehmen darf. 
4. Nora interessiert sich für Jobchancen als Reiseverkehrskauffrau. 
5. Anna Maria überlegt, ob sie im Vorstellungsgespräch ihre Schwangerschaft erwähnen muss. 

a) Familienmitglieder betreuen.

Eltern haben einen Rechtsanspruch darauf, ihre kranken Kinder zu pflegen. Dafür haben sie eine bestimmte Anzahl an Tagen zur Verfügung, an denen sie freinehmen können. Aber generell gilt kranke Personen müssen zu Hause bleiben.

b) Tipps für Frauen im Beruf.
Frauen verkaufen sich oft unter Wert. Es ist besonders wichtig, dass Sie ausreichend über Ihre Rechte im Berufsleben informiert sind. Unsere Expertin für Arbeitsrecht gibt Tipps für Gehaltsverhandlungen und ein selbstbewusstes Auftreten. Außerdem informiert sie darüber, was Sie in einem Bewerbungsgespräch nicht erzählen müssen.

c) Damit sich der Aufwand lohnt.
Stellenangebote online zu schalten, kann für Unternehmen schnell sehr kostspielig werden. Für den Erfolg muss unbedingt das richtige Stelleportal gewählt werden. Das gilt insbesondere für neu gegründete Unternehmen, die sich mehrfache Anzeigen finanziell nicht leisten können.

d) Der Bundesverband der Tourismusbranche informiert.
Trotz anhaltend großer Nachfrage von Seiten der Arbeitgeber ist die Zahl der Bewerbungen rückläufig. Auch auf dem Ausbildungsmarkt fehlt es an jungen Menschen, die sich für dieses Arbeitsfeld interessieren. Demzufolge gibt es aktuell eine Reihe offener Stellen.

e) Informationen rund um den Mutterschutz.
Frauen dürfen nach dem Mutterschutzgesetz während einer Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft wusste.

f) Kinder am Arbeitsplatz.
Häufig stimmen Arbeitgeber der Bitte von Eltern zu, ihre Kinder mit zur Arbeit zu bringen, wenn deren Betreuung kurzfristig ausfällt. Damit können Fehlzeiten vermieden werden. Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn die Sicherheit des Kindes am Arbeitsplatz gefährdet ist.

g) Vom Traum zur Realität.
Als angehender Gründer brauchen Sie nicht nur Branchenkenntnisse, sondern auch Wissen über betriebswirtschaftliche Vorgänge. Vom Businessplan und der richtigen Finanzierung über vernünftige Personalplanung bis hin zur Einholung der notwendigen Lizenzen kommen nun viele Dinge auf Sie zu.

h) Die richtige Wahl spart Zeit und Frust.
Der Stellemarkt spielt sich heutzutage fast ausschließlich online ab. Im Internet erscheint das Angebot an offenen Stellen riesig, dennoch bleibt der Erfolge oft aus. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es also, Jobangebote richtig zu filtern, um ohne großen Zeitaufwand die richtige Anzeige zu finden.

Antworten:
1.H 2.G 3.A 4.D 5.B
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