Lesen Teil 1 (v3)
1. Lamia überlegt, ob sie im Vorstellungsgespräch ihre Schwangerschaft erwähnen muss.
2. Raymond möchte im Internet einen Job finden.
3. Karl will sich in der Gastronomie selbstständig machen.
4. Sean ist unsicher, ob er seinen kranken Sohn mit ins Büro nehmen darf.
5. Ramona interessiert sich für Jobchancen als Reiseverkehrskauffrau.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht auf Freistellung am Arbeitsplatz, wenn ein im Haushalt lebendes Kind erkrankt und keine Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. Die Freistellung ist pro Arbeitsjahr begrenzt. In der Probezeit sollte man damit vorsichtig sein, da hier andere Kündigungsfristen gelten.
b) Tipps für Frauen im Beruf.
Frauen verkaufen sich oft unter Wert. Es ist besonders wichtig, dass Sie ausreichend über Ihre Rechte im Berufsleben informiert sind. Unsere Expertin für Arbeitsrecht gibt Tipps für Gehaltsverhandlungen und ein selbstbewusstes Auftreten. Außerdem informiert sie darüber, was Sie in einem Bewerbungsgespräch nicht erzählen müssen.
c) Damit sich der Aufwand lohnt.
Stellenangebote online zu schalten, kann für Unternehmen schnell sehr kostspielig werden. Nicht nur die Bekanntheit der Webseite ist dafür entscheidend, sondern auch die regionale Reichweite und der Grad der Spezialisierung.
d) Der Bundesverband der Tourismusbranche informiert.
Trotz anhaltend großer Nachfrage von Seiten der Arbeitgeber ist die Zahl der Bewerbungen rückläufig. Auch auf dem Ausbildungsmarkt fehlt es an jungen Menschen, die sich für dieses Arbeitsfeld interessieren. Offene Stellen werden demzufolge zügig besetzt.
e) Informationen rund um den Mutterschutz.
Frauen dürfen nach dem Mutterschutzgesetz während einer Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft wusste.
f) Rechte berufstätiger Eltern.
Eltern haben keinen Rechtsanspruch darauf, ihre Kinder am Arbeitsplatz zu betreuen. Die Entscheidung unterliegt der Zustimmung des Arbeitgebers und viele sind damit einverstanden, wenn sich so vermeiden lässt, dass sich die Eltern krankschreiben lassen. Arbeitsplätze, bei denen die Sicherheit des Kindes gefährdet ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
g) Vom Traum zur Realität.
Als angehender Gründer brauchen Sie nicht nur Branchenkenntnisse, sondern auch Wissen über betriebswirtschaftliche Vorgänge. Vom Businessplan und der richtigen Finanzierung über vernünftige Personalplanung bis hin zur Einholung der notwendigen Lizenzen kommen nun viele Dinge auf Sie zu.
h) Die richtige Wahl spart Zeit und Frust.
Je Suche nach einer neuen Stelle ist extrem zeitaufwendig. Im Internet erscheint das Angebot an offenen Stellen riesig, dennoch bleibt der Erfolge oft aus. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es also, Jobangebote richtig zu filtern, um ohne großen Zeitaufwand die richtige Anzeige zu finden.