Lesen Teil 2 (a2-3)
Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rauchen
Im gesamten Betrieb gilt striktes Rauchverbot. Auf dem Betriebsgelände befinden sich vier durch Hinweisschilder gekennzeichnete Raucherzonen, Bitte benutzen Sie für Ihre Zigarettenreste die Standaschenbecher. Allerdings ist im Umkreis von mindestens 50 Metern rund um die Produktionshallen das Rauchen auch im Freien untersagt, Eine Missachtung dieser Regel zieht eine Abmahnung nach sich. Im Wiederholungsfall droht eine fristlose Kündigung.
Das Rauchverbot schließt Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und den Konsum ähnlich verwendbarer Substanzen sowie jeglichen Gebrauch von E-Zigaretten mit ein. Bei Veranstaltungen ist das Rauchen auch auf der Dachterrasse des Gebäudes A zulässig, Beschäftigte, die dort rauchen, sind dazu angehalten, die Terrassentür geschlossen zu halten.
Zigarettenpausen während der Arbeitszeit sind grundsätzlich zulässig, dabei sind folgende Regelungen zu beachten. Raucherpausen sind nicht Bestandteil der Arbeitszeit, deshalb müssen sich Mitarbeiter ordnungsgemäß vom Zeiterfassungssystem ab- bzw. nach Beendigung der Pause wieder anmelden.
Da die Raucherpause nicht zur Arbeitszeit gehört, greift währenddessen nach dem Arbeitsrecht die Unfallversicherung nicht.
Daher ist ein Arbeitsunfall während der Raucherpausen, z. B. ein Treppensturz, nicht über die Unfallversicherung
abgedeckt.
Die Gesundheit unserer MitarbeiterInnen liegt uns am Herzen. Aus diesem Grund übernehmen wir in Kooperation mit unserer betrieblichen Krankenkasse die Kosten für einen Raucherentwöhnungskurs.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Personalabteilung.
8. Das Rauchverbot auf dem Firmengelände schließt E-Zigaretten aus.
Richtig / falsch
9. Raucher
a) erhalten weitere Informationen zu den Raucherbestimmungen in der Personalabteilung.
b) müssen ihre Pausenzeiten dokumentieren.
c) sind auch in der Raucherpause bei Unfällen versichert.