Lesen Teil 2 (a2-1)
Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Arbeit oder einer Dienstreise erleiden. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen.
Nach einem Arbeitsunfall müssen Beschäftigte ihren Arbeitgeber umgehend über den Unfall in Kenntnis setzen und sich ggf. in Behandlung begeben. Außerdem ist, sobald es der Gesundheitszustand des Geschädigten zulässt, ein detaillierter Unfallbericht zu verfassen und der Personalabteilung vorzulegen.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmende für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach übernimmt die Berufsgenossenschaft (BG), zahlt u. a. Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts und kommt ggf. auch für weitere Kosten auf.
Zu Arbeitsunfällen zählen auch Wegeunfälle, also Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohngebäude und der Arbeitsstätte ereignen. Dieser Weg beginnt vor der eigenen Haustür und endet, sobald die Arbeitnehmenden das Unternehmen erreicht haben. Dabei sind bestimmte notwendige Umwege mitversichert, wie etwa der Weg zur Kita, Umleitungen oder im Falle von Fahrgemeinschaften, unabhängig davon, mit welchen
Verkehrsmitteln man sich fortbewegt.
Der Versicherungsschutz umfasst ausschließlich Personenschäden; Sachschäden, wie z. B. Schäden am Fahrzeug, sind hierbei nicht mitversichert. Die BG übernimmt in diesem Fall z. B. die Behandlungskosten sowie ggf. Krankenpflege oder medizinische Rehabilitation.
8. Im Falle eines Arbeitsunfalls muss man sofort einen Bericht beim Arbeitgeber einreichen.
Richtig / falsch
9. Nach einem Arbeitsunfall
a) bezahlt die Berufsgenossenschaft sofort Verletztengeld.
b) erhalten Arbeitnehmer sechs Wochen volles Gehalt.
c) trägt der Arbeitgeber die Kosten für die medizinische Versorgung.