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Lesen Teil 2 (v3)

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Urlaub
Jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin in unserem Unternehmen stehen je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 26 Tage Urlaub zu.
Der Urlaub sollte nach Möglichkeit innerhalb des laufenden Kalenderjahres genommen werden. In Ausnahmefällen kann diese Frist bis zum 31.3. des Folgejahres verlängert werden.
Grundsätzlich besteht der volle Urlaubsanspruch erst nach Ablauf der sechsmonatigen Probezeit. Ein anteiliger Urlaub ist jedoch nach Rücksprache auch bereits während dieser Zeit möglich.
Urlaubsanträge für das folgende Kalenderjahr sind spätestens bis zum 15.11. mittels des dafür vorgesehenen Formulars beim Abteilungsleiter bzw. seiner Vertretung einzureichen. Den Urlaubswünschen der einzelnen Mitarbeiter wird entsprochen, sofern diese mit den Betriebsabläufen vereinbar sind. Sollten sich die beantragten Urlaubszeiten einzelner Kollegen und Kolleginnen überschneiden, wird nach sozialen Aspekten entschieden.
Der Abteilungsleiter prüft alle Urlaubsanträge unverzüglich. Sollten die Wünsche der Mitarbeiter unvereinbar sein, wird der Betriebsrat mit dem Ziel der Einigung hinzugezogen.

6. Im ersten halben Jahr nach Neueinstellung ist kein Urlaub möglich.
Richtig / falsch

7. Urlaubsanträge müssen
a) durch den Betriebsrat genehmigt werden.
b) in jedem Fall bewilligt werden.
c) rechtzeitig im Vorjahr gestellt werden.

Antworten:
6.F 7.C
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