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Lesen Teil 2 (v2)

Willkommensmappe für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Arbeitszeit
In unserem Unternehmen arbeiten wir nach dem Gleitzeitsystem. Die Kernarbeitszeit ist Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 15.30 Uhr. In dieser Zeit müssen alle Mitarbeitenden anwesend sein. Jede Abwesenheit während dieser Zeit muss genehmigt sein.
Die tägliche Rahmenarbeitszeit ist von 6.00 Uhr bis 19.30 Uhr. Bitte beachten Sie, dass innerhalb dieses Zeitrahmens maximal acht, in Ausnahmefällen zehn, Stunden täglich gearbeitet werden darf.
Alle Mitarbeitenden müssen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes mit der Zeiterfassungskarte am Lesegerät ein- und ausstechen. So wird die tägliche Arbeitszeit auf dem Zeitkonto festgehalten. Dieses kann jederzeit am Lesegerät eingesehen werden.
Bei entsprechendem Guthaben kann einmal pro Monat ein ganzer Arbeitstag (acht Stunden) als Gleitzeittag genommen werden. Zu berücksichtigen ist, dass ein Minuskontostand im Folgemonat auszugleichen ist. Zusätzlich können im Monat Dezember bis zu vier Arbeitstage als Gleitzeittage genommen werden, um sie zwischen Weihnachten und Neujahr zu nutzen, wenn das Arbeitszeitkonto ein ausreichendes Guthaben aufweist.

6. Bei Gleitzeit können Mitarbeitende täglich beliebig viele Stunden arbeiten.
Richtig / Falsch

7. Durch Gleitzeit ist es den Mitarbeitenden möglich,
a) ein Stundenguthaben aufzubauen.
b) jeden Monat einige Tage freizunehmen.
c) täglich mehr als acht Stunden zu arbeiten.

Antworten:
6.F 7.A
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